Grundsteuer Bayern, Was zählt zur Wohnfläche? Einfach erklärt!

th?q=was%20zahlt%20zur%20wohnflache%20grundsteuer%20bayern&w=1280&h=720&c=5&rs=1&p=0 Grundsteuer Bayern, Was zählt zur Wohnfläche? Einfach erklärt!

Okay, Leute, lasst uns mal über dieses bayerische Grundsteuer-Ding reden, speziell die Wohnfläche. Man könnte meinen, das wäre total trocken und langweilig, aber keine Sorge, wir machen das jetzt mal locker flockig und verständlich, versprochen! Schließlich will ja keiner beim Thema Steuern einschlafen, oder?

Balkon, Terrasse, und so weiter…

Balkone und Terrassen zählen nur teilweise mit, nämlich zu 25% oder 50%, je nach Nutzbarkeit. Stell dir vor, dein Balkon ist mega gemütlich und du chillst da ständig – dann zählt er mehr mit als der verstaubte Balkon von Oma Erna, der nur zum Blumen gießen genutzt wird.

Mansarden, Dachschrägen, und der ganze Krimskrams

Dachschrägen sind so eine Sache. Je niedriger, desto weniger zählen sie mit. Unter einem Meter Höhe kannst du sie komplett vergessen. Ist ja auch logisch, da kann man ja nicht mal stehen, geschweige denn ‘ne Disco veranstalten.

Keller, Abstellräume, und der ganze Kram

Keller und Abstellräume zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche. Es sei denn, du hast da unten ein super gemütliches Heimkino eingerichtet. Spaß beiseite, normale Kellerräume sind raus.

Was ist mit dem Wintergarten?

Der Wintergarten ist so ein Zwitter. Beheizbar und zum Wohnraum gehörend? Dann ja! Ansonsten eher nein. Es kommt also drauf an, ob du da im Winter auch im T-Shirt rumlaufen kannst.

Und die Garage?

Die Garage ist definitiv keine Wohnfläche, außer du hast dein Auto rausgeschmissen und dir da drin ein cooles Loft gebaut. Aber mal ehrlich, wer macht das schon?

Was ist mit Durchgangszimmern?

Flure und Dielen zählen voll mit, auch wenn man da nur durchläuft. Ist ja schließlich auch Teil der Wohnung.

Und wenn ich ein Zimmer untervermiete?

Ob untervermietet oder nicht, spielt für die Berechnung der Wohnfläche keine Rolle. Die Fläche bleibt die Fläche.

Mehrfamilienhäuser – wie wird da gerechnet?

Bei Mehrfamilienhäusern wird jede Wohnung einzeln berechnet. Logisch, oder? Jeder zahlt für seine eigene Bude.

Wo finde ich genaue Infos?

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat da haufenweise Infos. Schau einfach mal auf deren Website vorbei, da steht alles ganz genau. Keine Panik, es ist nicht so kompliziert, wie es klingt.

So, jetzt wisst ihr Bescheid! Die Berechnung der Wohnfläche für die Grundsteuer in Bayern ist eigentlich gar nicht so wild. Mit ein bisschen Logik und gesundem Menschenverstand kommt man da schon klar. Und wenn doch mal Fragen auftauchen, einfach beim Landesamt für Steuern nachfragen. Die beißen nicht (meistens). 😉