Na, schon mal wieder Post vom Finanzamt bekommen? Keine Panik, es geht (wahrscheinlich) um die Grundsteuer in NRW! Und damit verbunden: Die berüchtigte Wohnflächenberechnung. Klingt erstmal kompliziert, ist aber eigentlich halb so wild. Stell dir vor, es ist wie ein großes Puzzle, bei dem du am Ende weißt, wie groß deine Wohnung wirklich ist – und warum das für die Steuer wichtig ist. Keine Sorge, wir machen das zusammen!
1. Der amtliche Lageplan: Dein bester Freund
Besorg dir den Lageplan deines Hauses oder deiner Wohnung. Das ist quasi die Landkarte deines Zuhauses. Oft findest du den beim Bauamt oder in deinen Unterlagen zum Kauf. Ohne Plan, kein Plan! (Wortspielalarm!)
2. Das magische Wort: “Wohnfläche”
Wichtig: Es geht um die *Wohnfläche*, nicht um die gesamte Fläche (Nutzfläche, Verkehrsfläche etc.). Die Wohnfläche ist der Teil, der tatsächlich zum Wohnen genutzt wird.
3. Messen, messen, messen!
Schnapp dir ein Maßband (oder einen Laser-Entfernungsmesser, wenn du’s fancy magst) und miss alle Räume aus. Von Wand zu Wand, versteht sich. Sei präzise, denn jeder Quadratmeter zählt (im wahrsten Sinne des Wortes!).
4. Was zählt voll, was zählt nur zur Hälfte?
Jetzt wird’s ein bisschen tricky. Balkone, Loggien und Terrassen zählen in der Regel nur zur Hälfte zur Wohnfläche. Manchmal auch nur zu einem Viertel, je nach Bundesland und Beschaffenheit. Also, genau hinschauen!
5. Schrägen und Nischen: Der Teufel steckt im Detail
Räume mit Dachschrägen? Alles, was niedriger als 1 Meter ist, zählt gar nicht. Alles zwischen 1 und 2 Metern zählt zur Hälfte. Über 2 Meter: Volltreffer, zählt voll!
6. Treppen: Ja oder Nein?
Treppen innerhalb der Wohnung zählen zur Wohnfläche. Treppen im Treppenhaus (die du mit anderen teilst) natürlich nicht.
7. Heizkörperverkleidungen und Co.
Fest eingebaute Gegenstände wie Heizkörperverkleidungen, Öfen oder Säulen? Die Fläche, die sie verdecken, wird abgezogen. Also, nicht vergessen!
8. Keller und Dachboden: Nur, wenn…
Keller und Dachboden zählen nur dann zur Wohnfläche, wenn sie wohnlich ausgebaut sind und den Wohnraum erweitern. Eine Rumpelkammer zählt also eher nicht.
9. Das große Finale: Zusammenrechnen!
Jetzt alle gemessenen und ggf. anteilig berechneten Flächen zusammenrechnen. Voila! Das Ergebnis ist deine Wohnfläche in Quadratmetern.
10. Das Formular: Sorgfältig ausfüllen!
Übertrage deine berechnete Wohnfläche in das entsprechende Formular für die Grundsteuererklärung. Lieber einmal mehr prüfen, bevor du es abschickst.
So, das war’s! Klingt doch gar nicht mehr so schlimm, oder? Mit etwas Geduld und einem guten Maßband lässt sich das Ganze gut bewältigen. Und wenn du gar nicht weiterweißt: Hol dir professionelle Hilfe. Ein Architekt oder Sachverständiger kann dir die Arbeit abnehmen. Hauptsache, du bist am Ende happy mit deiner Grundsteuer – so happy, wie man eben mit Steuern sein kann. 😉